Ein 25-jähriger Algerier kam ohne Papiere in die Schweiz und sorgte schon kurz darauf für Ärger. So ist er verantwortlich für mehrere Diebstähle, entwendete Autos und Sachbeschädigung. Jetzt ist er verurteilt.
Doch der Reihe nach: Der Mann reiste im Oktober des letzten Jahres illegal über Genf in die Schweiz ein und begab sich auf den Weg in die Ostschweiz und das Rheintal. Hier hinterliess er mehrfach seine Spuren – allerdings ist dies nur ein Teil des Strafbefehls; die Liste mit den Straftaten ist lang. Das «Tagblatt» berichtete zuerst über den Fall und berief sich auf einen rechtskräftigen Strafbefehl.
Diverse Autodiebstähle – ohne Führerausweis
Der Algerier beging diverse Straftaten in der Ostschweiz. In einem Shop in Buchs soll er sich eine Skibrille im Wert von knapp 150 Franken gestohlen haben. Nur wenige Tage später verschaffte er sich Zugang auf ein Motorboot und demolierte das Innenleben. Hier machte er das erste Mal Bekanntschaft mit der Polizei. Doch der Algerier beging weiterhin Delikte.
Folgend begab sich der Verurteilte in das Rheintal, wo er in Altstätten eine Lidl-Filiale um etwas mehr als 60 Franken bestahl. Zu einem unbekannten Datum stahl er in Mörschwil zudem ein Zalando-Paket mit Schuhen im Wert von mehr als 200 Franken. Noch am gleichen Tag stahl er auch einen Lieferwagen und fuhr nach Oberriet, wo er den Wagen stehen liess.
In der folgenden Nacht stahl er in Eichberg erneut ein Auto, welches ebenfalls nicht verschlossen war. Den Wagen nahm der Verurteilte allerdings nur bis kurz vor Altstätten. In Oberriet stieg er auf ein anderes Auto um, dessen Schlüssel er in einer Garage fand. Der Autodieb fuhr ohne Führerausweis.
Knast statt Geldstrafe
Mit diesem Auto fuhr er weiter nach Mörschwil und liess es dann zurück. Im Villenviertel entwendete er einen Peugeot. Als er sich später über Kreuzlingen in das Ausland absetzen wollte, wurde er von den Behörden gefasst und mit einer Eingrenzung bestraft. Jedoch hielt sich der Algerier nicht daran und wurde unter anderem in Schaffhausen und Basel gesichtet. In Altstätten betrat er zudem die Bahngleise und lief in Richtung Marbach. Mehrfach überschritt er die Gleise auch.
Der Algerier gilt als mittellos. Er hat laut dem Strafbefehl kein Einkommen und auch kein Vermögen. Entsprechend wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einer unbedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe über 1580 Franken bedacht. 16 weitere Tage hinter Gittern wären angesagt, sollte er auch diese Rechnung nicht bezahlen können. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.