Zwei Personen mussten auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Samstag, 02:40 Uhr, Oberriet, 20-jähriger Autofahrer, als fahrunfähig eingestuft und trotz Entzug des Führerausweises unterwegs, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen.
Samstag, kurz vor 2 Uhr, Mels, 46-jährige Autofahrerin, als fahrunfähig eingestuft, Blut- und Urinprobe auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen abgenommen, Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Samstag, 00:40 Uhr, Jona, 36-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.98mg/l, Führerausweis für die Schweiz aberkannt.